Bankgeheimnis in Deutschland

Ein gesetzlich verankertes Bankgeheimnis gab es in Deutschland nie. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit zum 01.04.2005 gibt es in Deutschland jedoch ein gesetzlich verankertes Bankungeheimnis.

Danach melden alle Kreditinstitute Ihre Kundendaten an das Bundesamt für Finanzen, wo sie von anderen Behörden abgerufen werden können. Dies gibt dem Staat einen tiefen Einblick in die Privatsphäre aller Bürger unabhängig davon, ob Verdachtsmomente vorliegen oder nicht.

Diese Regelung wird von vielen für verfassungswidrig gehalten. Ein Antrag auf Einstweilige Anordung gegen diesen automatisierten Abruf wurde vom Bundesverfassunggericht jedoch am 22. März 2005 abgelehnt.

Die Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde am 13. Juni 2007 getroffen. Danach ist die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar und somit nicht verfassungswidrig.

Aufgrund dieser Entscheidung ist nicht mehr damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber die Regelung wieder zurücknehmen wird. Der Bankkunde in Deutschland bleibt somit gläsern.
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