Bankgeheimnis in Österreich
In Österreich ist das Bankgeheimnis in § 38 Bankwesengesetz geregelt. Die Regelung besitzt in Österreich Verfassungscharakter und kann daher wie eine Verfassungsänderung nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen in der Nationalversammlung geändert werden.Das Bankgeheimnis ist somit in Österreich sehr gut geschützt und Österreich kann als Standort für die Kontoführung empfohlen werden.